Was ist der Unterschied zwischen der Mängelrüge vor der Abnahme und nach der Abnahme?
Für den AG und seinen beauftragten Bauüberwacher ist es ein wesentlicher Unterschied. Den die Umkehr der Beweislast verschiebt sich. Weiter ist die korrekte Form der angezeigten Mängel, für spätere Streitigkeiten, wichtig. Ich empfehle daher ein förmliches Schreiben mit Verweis auf die VOB oder BGB.
Sollten Sie auf der Suche nach entsprechenden Vordrucken sein, so schreiben Sie uns gerne an: baumemo@baumemo.de
Um den Überblick nicht zu verlieren, führe ich auch Mängelübersichtslisten. Früher mit Excel. heute übernimmt diese „baumemo“ komplett und automatisiert für mich.